Unabhängige Grundstücks- und Immobilienbewertung
Sachverständigenbüro Benjak
Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten und fundierte Immobilienbewertung: nachvollziehbar, unabhängig und belastbar für Gerichte, Banken, Unternehmen und private Auftraggeber.
WIR SIND
Tradition, Erfahrung und klare Bewertungskompetenz.
Das Sachverständigenbüro Benjak ist ein traditionsreiches Bau- und Sachverständigenbüro zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken aller Art – schon in der dritten Generation seit nunmehr über 60 Jahren.
Der Geschäftsführer des Büros ist Dipl.-Ing. (TU) Peter Benjak – öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK.
Durch die langjährige Zusammenarbeit mit Gerichten, öffentlichen Stellen sowie privaten und institutionellen Auftraggebern besteht ein umfangreicher Erfahrungsschatz aus der Erarbeitung vieler tausend Gutachten. Besonderen Wert legen wir auf höchste Sorgfalt und Nachvollziehbarkeit: Jedes Gutachten wird nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft, um die fachliche Richtigkeit und Qualität in jeder Hinsicht sicherzustellen. Ein Team aus hochqualifizierten Diplomingenieuren, Architekten und Spezialisten aus der Immobilienwirtschaft ermöglicht zudem eine zuverlässige und auch kurzfristige Bearbeitung von Aufträgen.
Vertrauen auf Augenhöhe
Unabhängig. Sachlich. Fundiert.
Immobilienbewertung – klar, nachvollziehbar und rechtssicher.
Bei Erbschaft, Schenkung oder Vermögensaufteilung hilft eine belastbare Wertermittlung, Werte nachvollziehbar festzustellen und Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Für Anfangs- und Endvermögen sowie die Vermögensauseinandersetzung ist eine neutrale Immobilienbewertung oft eine wesentliche Grundlage.
Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer von Gebäuden, insbesondere als Grundlage für steuerliche Abschreibungen nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
In Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren oder Zwangsversteigerungen schafft ein fundiertes Gutachten eine belastbare Bewertungsbasis.
Bei steuerlichen Fragestellungen, Entnahmen, Einlagen oder unternehmensbezogenen Bewertungen werden nachvollziehbare Verkehrswerte benötigt.
Für Beleihung, Vermögensdarstellung oder bankseitige Entscheidungen ist eine sachlich begründete Wertermittlung hilfreich.
Zur Einschätzung von Marktwert, Miethöhe oder Pacht unterstützt eine unabhängige Bewertung bei einer realistischen Einordnung.
Nießbrauch, Wohnrechte, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte und andere Rechte oder Belastungen können den Wert einer Immobilie wesentlich beeinflussen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind zur Unabhängigkeit verpflichtet und unterliegen der Aufsicht der bestellenden Kammer, in diesem Fall der IHK Gera in Thüringen. Gerichte sollen sie gemäß § 404 Abs. 2 ZPO vorrangig heranziehen. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen steht daher für besondere Neutralität und Verlässlichkeit.
Gerichte – Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, z. B. in Zivilverfahren und Zwangsversteigerungen. Öffentliche Stellen – Städte und Gemeinden, Kreisverwaltungen und Landesgesellschaften. Banken & Finanzinstitute – Banken, Bausparkassen und weitere Kreditinstitute. Professionelle Partner – Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten und Insolvenzverwalter. Private Auftraggeber – Erbengemeinschaften, Käufer, Verkäufer, Mieter und Vermieter. Unternehmen & Gesellschaften – Wohnungsunternehmen sowie Verwaltungs- und Betriebsgesellschaften.
Mitgliedschaften & Netzwerke
Leistungen
Immobilienbewertungen mit Struktur und Verlässlichkeit.
Jedes Gutachten folgt einer klaren Systematik: fachlich fundiert, transparent aufgebaut und nachvollziehbar. Auch komplexe Sachverhalte bereiten wir verständlich und strukturiert auf, sodass belastbare Bewertungen und verlässliche Entscheidungen möglich werden.
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB dienen der rechtssicheren Ermittlung des Marktwerts einer Immobilie, also des Preises, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und rechtlichen Gegebenheiten erzielbar wäre. Wir erstellen belastbare Gutachten mit Rundstempel als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke. Unsere Gutachten erfüllen die Anforderungen von Gerichten, Behörden und Kreditinstituten. Bewertet werden alle Assetklassen und Objektarten.
Das Einkommensteuergesetz ermöglicht es, statt der pauschalen Abschreibungsdauer die tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes anzusetzen. Voraussetzung ist ein fachlich nachvollziehbarer Nachweis. Dabei werden insbesondere berücksichtigt: technische Restnutzungsdauer, wirtschaftliche Restnutzungsdauer und rechtliche Restnutzungsdauer. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gewährleistet eine methodisch fundierte, unabhängige und prüffähige Herleitung und schafft damit eine belastbare Grundlage gegenüber dem Finanzamt.
Bewertung der in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Rechte und Belastungen sowie deren Einfluss auf den Verkehrswert einer Immobilie.
Unterlagen
Welche Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten benötigt werden.
Je nach Objektart unterscheiden sich die erforderlichen Unterlagen. Die Übersicht ist deshalb nach Wohnen und Gewerbe gegliedert.
Büro
Unser Team.
Sachverständigenbüro Benjak – persönlich, unabhängig und mit klarer Haltung für nachvollziehbare Bewertungen.

Dipl.-Architektin Sandra Slansky
Grundstücks- und Immobilienbewertung

Susann Schindler
Assistenz der Geschäftsführung / Büromanagement
Standorte
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Augasse 6
07907 Schleiz
Tel. 03663 402211
Mob. 0179 2060051
Büro Weimar
Am Sportplatz 11b
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Kontakt
Direkt, klar und persönlich erreichbar.
Ob für Rückfragen, Unterlagen oder ein Erstgespräch: Sie erreichen uns an mehreren Standorten sowie per E-Mail und Telefon.
Schnellkontakt
Gern können Sie uns vorab die wesentlichen Objektunterlagen per E-Mail zusenden. Wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
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